Ratgeber · Zahlungen

SEPA-Lastschrift einrichten: Schritt für Schritt

Mit der Lastschrift holst du Kursgebühren pünktlich ein, statt Überweisungen hinterherzulaufen. Die Einrichtung ist kein Hexenwerk – du brauchst eine Gläubiger-ID, die Zustimmung deiner Bank und saubere Mandate. Und ab November 2026 ein aktuelles Dateiformat.

Stand: 22. September 2026 · Lesezeit etwa 7 Minuten

1. Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen

Die Gläubiger-ID kennzeichnet dich als Empfänger von Lastschriften. In Deutschland vergibt sie die Deutsche Bundesbank:

  • Online und kostenlos über das Bundesbank-Portal, in zwei Stufen: Antrag und Auftragsbestätigung.
  • Die ID kommt per E-Mail, meist nach einigen Stunden, spätestens am nächsten Geschäftstag.
  • Voraussetzung ist ein Haupt(wohn)sitz oder Geschäftssitz in Deutschland. Du brauchst die Registernummer, als Privatperson die Ausweisnummer.
  • Eingetragene Vereine beantragen die ID unter dem Vereinsnamen, nicht unter dem Namen des Vorsitzes.
  • Aufbau: 18 Zeichen – „DE“, zwei Prüfziffern, „ZZZ“ und 11 weitere Stellen.

2. Vereinbarung mit deiner Bank

Die Gläubiger-ID allein berechtigt noch nicht zum Einzug. Deine Hausbank muss zustimmen und mit dir eine Inkassovereinbarung schließen. Darin steht unter anderem, ob sie online erteilte Mandate akzeptiert und wie du die Vorabankündigung verschickst. Frag bei der Gelegenheit gleich nach Annahmeschlusszeiten und Gebühren für Rücklastschriften.

3. Das Mandat

Mit dem Mandat erlaubt dir die zahlende Person, ihr Konto zu belasten. Eine gesetzliche Formvorschrift gibt es nicht, aber du musst das Mandat im Zweifel nachweisen. Nach dem Regelwerk des European Payments Council gehören hinein:

  • eine Überschrift mit „SEPA“,
  • dein Name, deine Anschrift und deine Gläubiger-ID,
  • die Mandatsreferenz (sie darf nachgereicht werden),
  • ob es um eine einmalige oder wiederkehrende Zahlung geht,
  • Name und IBAN der zahlenden Person,
  • Ort, Datum und Unterschrift,
  • der Ermächtigungstext mit dem Hinweis, dass die Erstattung binnen acht Wochen verlangt werden kann.

Bewahre Mandate mindestens 14 Monate nach der letzten Lastschrift auf. Ob ein online erteiltes Mandat ohne Unterschrift genügt, hängt von der Vereinbarung mit deiner Bank ab.

4. Die Vorabankündigung

Vor jedem Einzug kündigst du Betrag und Fälligkeitsdatum an – spätestens 14 Kalendertage vorher, sofern du mit der zahlenden Person nichts anderes vereinbart hast. Eine Ankündigung darf mehrere Einzüge umfassen, etwa einen Zahlungsplan für ein ganzes Semester. Praktisch ist es, sie direkt auf die Rechnung zu schreiben.

5. Datei erstellen und einreichen

Die Lastschriften reichst du gesammelt als XML-Datei im Online-Banking ein. Für die Basislastschrift (SEPA CORE) gilt seit November 2016 einheitlich: Einreichen spätestens einen TARGET-Geschäftstag vor Fälligkeit (D-1), frühestens 14 Kalendertage vorher. Zusätzlich gilt die Annahmeschlusszeit deiner Bank.

6. Neues Dateiformat ab November 2026

Die deutsche Kreditwirtschaft stellt die Lastschriftdateien auf die neuere ISO-20022-Version um:

  • Das bisherige Format pain.008.001.02 erreicht im November 2026 das Ende seines Lebenszyklus. Aufträge im alten Format werden ab dem 15. November 2026 „nicht mehr ohne Weiteres weitergeleitet“; einzelne Banken nennen den 14. November mit eigenem Annahmeschluss davor.
  • Danach gilt pain.008.001.08. Betroffen sind auch Dateien, die vorher eingereicht werden, deren Fälligkeit aber nach dem Stichtag liegt.
  • Rein unstrukturierte Adressangaben sind im neuen Format nicht mehr erlaubt. Eine Adresse ist bei SEPA-Lastschriften aber nur bei Bezug außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Pflicht.
Tipp: Frag rechtzeitig vor November bei deinem Softwareanbieter nach, ob er das neue Format liefert, und bei deiner Bank, bis wann sie alte Dateien noch annimmt.

7. Erstattung, Rückgabe, Verfall

  • Acht Wochen: So lange kann die zahlende Person eine autorisierte Lastschrift ohne Angabe von Gründen zurückholen (§ 675x BGB).
  • 13 Monate: Gab es kein gültiges Mandat, verlängert sich die Frist auf 13 Monate (§ 676b BGB). Ein sauber dokumentiertes Mandat schützt dich also.
  • 36 Monate: Wird ein Mandat 36 Monate lang nicht genutzt, verfällt es und muss gelöscht werden. Gezählt wird ab dem letzten Einzug, auch wenn dieser zurückgegeben wurde.
Keine Rechts- oder Bankberatung. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Stand vom 22. September 2026. Verbindlich sind die Vereinbarung mit deiner Bank und deren Vorgaben.

Lastschrift in Kursimple

Kursimple unterstützt den ganzen Ablauf ab dem Tarif Plus:

  • IBAN und Zustimmung zum Lastschrifteinzug stehen in der Kundenkartei, samt Vermerk, wie das Mandat zustande kam; Kunden können sie auch selbst im Kundenkonto hinterlegen.
  • Deine Gläubiger-ID, IBAN und BIC trägst du einmal in den Anwendungsdaten ein.
  • Die Vorabankündigung steht als Text auf der Lastschrift-Rechnung und in der Rechnungsmail – mit Platzhaltern für Fälligkeitsdatum und maskierte IBAN.
  • Die Sammellastschrift für alle offenen Lastschrift-Rechnungen oder für einen einzelnen Kurs erzeugt Kursimple als XML-Datei für dein Online-Banking; Erstlastschriften werden gekennzeichnet.

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Quellen

Weiterlesen: Checkliste Online-Anmeldung · Festpreis statt Provision

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